Bezirksregierung weist auf hohe Hürden für Voislöhe hin

Industriegebiet Voislöhe - Lageplan OSMWir hatten Anfang des Jahres bereits Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufgenommen. Diese hat als übergeordnete Behörde in Sachen Voislöhe ein Wort mitzureden. Mittlerweile haben wir von dem persönlichen Referenten  der Regierungspräsidentin Gisela Walsken eine erste Antwort erhalten (hier das Schreiben als PDF):

Darin wird zunächst betont, dass die Pläne der Stadt grundsätzlich bekannt sind, für ein Gewerbegebiet Voislöhe jedoch der Regionalplan geändert werden müsste – wobei eine solche Änderung noch nicht eingeleiet wurde. Momentan ist der Höhenzug als Freiraum und für die Agrarnutzung vorgesehen, und an eine mögliche Umwidmung in ein Gewerbegebiet werden durch den Landesentwicklungsplan NRW hohe Anforderungen gestellt:

  • Freiraum darf generell nur zur Siedlungsfläche geändert werden, wenn der Flächenbedarf über die bereits ausgewiesene Siedlungsfläche hinausgeht
  • Speziell für den Fall von Gewerbegebieten ist zudem ausdrücklich vorgesehen, dass vor einer Neuausweisung im Außenbereich erst alle verfügbaren Flächen in der Stadt und in der Umgebung von existierenden Gebieten genutzt werden müssen.

Beide Vorgaben sind aus unserer Sicht recht offensichtlich in Voislöhe nicht erfüllt, so dass wir davon ausgehen, dass auch seitens der Bezirksregierung und des Regionalrats mit erheblichem Widerstand zu rechnen ist, falls die Stadt die Pläne weiterverfolgen möchte.

Um so mehr ist es daher nun angebracht, die Pläne möglichst kurzfristig zu den Akten zu legen, und nicht noch mehr Resourcen auf diese offensichtlich unsinnigen Pläne zu verwenden.

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