Politik muss jetzt in Sachen Voislöhe das Heft in die Hand nehmen – Bürgerantrag am 25.3. im Ratsausschuss!

flaggeIn Sachen Gewerbegebiet Voislöhe bietet sich in den letzten Wochen ein regelrechtes Possenspiel: Durch die Bank bekräftigen die Parteien, gegen ein Gewerbegebiet zu sein. Gleichzeitig wird aber keine Handhabe gesehen, die Planungen für ein Gewerbegebiet Voislöhe endgültig einzustellen.

Politik muss Entscheidung durchsetzen

Dabei sind die Verantwortlichkeiten klar und eindeutig: Nach der Gemeindeordnung NRW (§ 41 Abs.1 lit. g) gehört die Verabschiedung eines Flächennutzungsplans zu den Aufgaben, für die ausschließlich der Stadtrat zuständig ist. Dass die Verwaltung diesen Plan mit vorbereitet ist üblich, aber letztlich sind es die gewählten Bürgervertreter, die die Festlegung treffen müssen. Die Parteien haben den Bürgern ja auch schon zugesagt – und dies vor wenigen Wochen in der Presse noch einmal bekräftigt – dass es mit Ihnen kein Gewerbegebiet Voislöhe im Flächennutzungsplan geben wird.

Daher wäre es nur folgerichtig – und in anderen Städten auch absolut üblich – dass die Verwaltung bei den Vorarbeiten sich eng mit den Entscheidern im Rat abstimmt. In Bergisch Gladbach scheint es aber genau anders herum zu laufen: Trotz getroffener politischer Entscheidung beharrt die Verwaltung darauf, auch Voislöhe weiter zu planen. Evtl. in der Erwartung, dass die Ratsvertreter sich doch noch zum Bruch des Wahlversprechens entschließen werden?

Rechtliche Hinweise auf ein nötiges „ergebnisoffenes“ Verfahren greifen zu kurz: Denn selbstverständlich wurden auch in den bisherigen Planungen nur ausgewählte Alternativen untersucht und bestimmte Räume direkt ausgeklammert. Auch handelt es sich hierbei nicht um ein so oft beschrieenes „Denkverbot“ – im Gegenteil, kaum ein Thema ist wohl so umfassend durchdacht und diskutiert worden wie Voislöhe: Alle Fakten, auf deren Abwägung der Flächennutzungsplan aufbaut, sind seit Jahren in Gutachten dokumentiert und führen eindeutig zu dem Ergebnis, dass der Freiraumschutz in Voislöhe höchste Priorität hat.

Nun müssen den Entscheidungen endlich auch Taten folgen – um Steuergelder, Zeit und sonstige Ressourcen zu sparen, und den Bürgern das Vertrauen zu geben, dass sie sich auf Wahlversprechen der Parteien auch verlassen können.

Unser Antrag

Um den Rat darin zu unterstützen, gegenüber der Verwaltung klare Position zu beziehen, haben wir daher als Bürgerinitiative einen Bürgerantrag gemäß Gemeindeordnung auf den Weg gebracht (Hier gibt es den ganzen Antrag zum Download), in dem wir den Rat auffordern zu beschließen:

  1. Bei der Erstellung des FNP wird das Gewerbegebiet „Voislöhe“ sowohl westlich wie auch östlich der Landstraße L 289 ausgeschlossen und – auch in Teillösungen – nicht weiter verfolgt. Die Parteien als politische Vertreter der Bürger haben in einer mehrjährigen öffentlichen Diskussion bereits eine umfassende Abwägung vorgenommen und ein Gewerbegebiet an dieser Stelle abgelehnt.
  2. Die Verwaltung wird angewiesen, entsprechend keine weiteren Mittel und Ressourcen auf Analysen und Vorarbeiten für ein Gewerbegebiet „Voislöhe“ aufzuwenden.
  3. Möglichen externen Gutachtern werden entsprechende, eindeutige Vorgaben gemacht, um größtmögliche Ressourcen für die Entwicklung von mehrheitsfähigen Gesamtplanungen freizuhalten.
  4. Der Landschaftsschutz des von den Planungen betroffenen Gebiets wird in der gegenwärtigen Form vollumfänglich aufrechterhalten.

Wir erinnern uns – unser erster Antrag zu dem Thema hat vor 2 Jahren schon zu der Entscheidung geführt, die westliche Fläche aus der Planung zu streichen. Nach den klaren Festlegungen der Ratsvertreter ist es jetzt an der Zeit, einen endgültigen Schlussstrich unter das Thema Voislöhe zu setzen.

Unser Antrag wird am 25.3.2015 um 17:00 in öffentlicher Sitzung beraten, und wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung vor Ort!

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