Nächsten Dienstag: Antworten auf unsere Fragen von der Verwaltung

203px-Rathaus-bensberg-hofUns hatte ja schon immer erstaunt, warum die Stadtverwaltung geradezu aggressiv auf den Plänen für ein riesiges Gewerbegebiet in Voislöhe beharrt, obwohl sowohl alle Sachargumente als auch (ursprünglich) die Politik gegen diese Pläne sprechen.  In den letzten Wochen gab es in Sachen Gewerbegebietsplanung und Flächennutzungsplan nun einige Entwicklungen und Äußerungen von Seiten der Stadtverwaltung, die aus unserer Sicht vor diesem Hintergrund zahlreiche Fragen aufwerfen:

Diese (und einige weitere) Fragen haben wir an die Verwaltung gestellt, wozu nach der Geschäftsordnung von Bergisch Gladbach jeder Bürger das Recht hat. Bereits

Am  nächsten Dienstag, 8.3.2016 ab ca. 18:00 in der Ratssitzung im Rathaus Bensberg

werden wir die Fragen vortragen, und Bürgermeister Lutz Urbach hierauf antworten. Die Sitzung ist öffentlich, daher kommt gerne dazu, helft uns, die Antworten mitzuschreiben und gebt unsere Vertretern „moralische“ Unterstützung!

Und hier sind unsere Fragen im Detail (hier als PDF zum Ausdrucken):

Unsere Fragen:

Thema 1: In den letzten Jahren wurden zum Thema Stadtentwicklung / Planung zahlreiche Gutachten vergeben, die u.a. jetzt die Grundlage für die Erstellung des FNP sein sollten. Allerdings wurde z.B. bei dem im Dezember im FNP Ausschuss verabschiedeten „Flächengerüst“ deutlich von den Annahmen in den vorherigen Gutachten abgewichen. So wurde beim Gewerbekonzept von einem Bedarf an neuen Gewerbeflächen von 19ha ausgegangen, für den FNP wurde nun 55ha als Zielgröße vorgegeben.

  • Frage 1a) Inwieweit können die Aussagen und Ergebnisse der vorangehenden Studien angesichts des geänderten Flächengerüsts überhaupt für den FNP noch relevant sein?
  • Frage 1b) Inwieweit erachten Sie es als problematisch, dass über viele Jahre die Bürgerbeteiligung sowie die Entscheidungen des Stadtrats bzw. dessen Ausschüsse zu den einzelnen Gutachten und dem ISEK 2030 offensichtlich auf falschen bzw. auf sich jetzt deutlich geändert darstellenden Daten und Fakten basierten?
  • Frage 1c) Nach §1, Abs. 6, Nr. 11 BauGB sind bei der Erstellung eines FNP die „die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ zwingend zu berücksichtigen. Wie kann diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht geworden werden, wo doch das Flächengerüst für den FNP signifikant von den Annahmen im ISEK 2030 abweicht?
  • Frage 1d) Würden Sie zustimmen, dass der ISEK 2030 Prozess angesichts der deutlich geänderten Flächenannahmen wiederholt oder zumindest aktualisiert werden müsste? Wenn nein, warum nicht?
  • Frage 1e) Welche Kosten sind bei der Erstellung der folgenden Gutachten und der parallelen Prozesse (z.B. zur Bürgerbeteiligung) für die Stadt entstanden:
    • Gewerbekonzept
    • Freiraumkonzept
    • Wohnbaulandkonzept
    • ISEK 2030
    • Brachflächenanalyse
    • Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
    • Integriertes Mobilitätskonzept

 

Thema 2: Eine der diskutierten Optionen der Stadt im Rahmen der Gewerbeflächenentwicklung ist ein Gewerbegebiet Voislöhe, mit dem sich die Bürgerinitiative (BI) zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath seit längerem auseinander setzt. Aufgrund von allgemeinen Berichten, und insbesondere Reaktionen von seitens der BI angefragten Experten, die aufgrund von „Konflikten“ für eine Unterstützung der Bürgerinitiative nicht zur Verfügung stehen konnten, scheint es hier trotz noch nicht beschlossener planerischer Grundlage in der Vergangenheit bereits umfangreiche Vorarbeiten gegeben zu haben.

  • Frage 2a): Gab es in den letzten 10 Jahren bereits Verhandlungen / Kontakte mit möglichen Interessenten / Entwicklern / Projektpartnern / Beratern (z.B. Makler / Rechtsanwälte / Planern) bezüglich einer wie auf auch immer gearteten Zusammenarbeit hinsichtlich der Flächen, die zur Zeit als „Gewerbegebiet Voislöhe“ im Gespräch sind?
  • Frage 2b): Liegen der Stadtverwaltung planerische Unterlagen (Lagepläne, Verkehrsführung, Skizzen, …) für eine mögliche Gestaltung / Umsetzung eines Gewerbegebietes Voislöhe vor? Können solche öffentlich gemacht werden?

 

Thema 3: Die Stadtverwaltung betätigt sich zunehmend im Immobilienbereich (Stadtentwicklungsbetrieb, neu geplante Siedlungsgesellschaft), d.h. der Haushalt der Stadt profitiert unmittelbar (und nicht nur mittelbar durch eine erfolgreiche Stadtentwicklung) von der Verwertung von Flächen. Als Beispiel wird auf den Bericht im KStA vom 20.02.2016 verwiesen, in dem Stadtbaurat Schmickler die Pläne erörtert, z.B. über Vorkaufsrechte Flächen anzukaufen und ggf. mithilfe einer Wohnungsbaugesellschaft zu bebauen. Die gleiche Verwaltung und teilweise die gleichen Personen sind nun maßgeblich an der Aufstellung des FNP beteiligt. §1 BauGB gibt klare objektive Sachkriterien vor, die bei der Aufstellung des FNP zu berücksichtigen sind. Hier besteht offensichtlich die Gefahr von Interessenskonflikten, so dass bei der Aufstellung des FNP nicht allein objektive Sachkriterien bei der Flächenausweisung herangezogen werden, sondern dass die Stadtverwaltung – als Planungsbehörde aber gleichzeitig potentielle Verwerterin – vielmehr die Flächen bevorzugt, bei denen es Verwertungsmöglichkeiten für die Stadt gibt.

  • Frage 3a): Durch welche Maßnahmen wird solchen Interessenskonflikten bei der Aufstellung des FNP vorgebeugt?
  • Frage 3b): Wie wurde bzw. wird die Öffentlichkeit und der Rat über diese möglichen Interessenskonflikte informiert?
  • Frage 3c): Inwieweit sind die von der Stadt beauftragten Gutachter darüber informiert, bei welchen Flächen seitens der Stadtverwaltung bereits eigene Verwertungsoptionen erwogen oder geprüft wurden?
  • Frage 3d): Gibt es Vorgaben der Stadtverwaltung an die Gutachter, wie mit diesen Flächen im Hinblick auf die Ausweisung im FNP (bzw. im Zuge der Erarbeitung eines FNP Vorschlags) umzugehen ist?

 

Thema 4: Stadtbaurat Schmickler wird nach öffentlichen Meldungen kurzfristig in Pension gehen, soll allerdings als Berater / freier Mitarbeiter weiterhin die Erstellung des FNP unterstützen.

  • Frage 4a): Welche Vertragsbeziehung ist mit Herr Schmickler nach dessen Ausscheiden als Stadtbaurat geplant?
  • Frage 4b): Gab es hierzu eine öffentliche Ausschreibung? Wenn nein, warum war diese nicht nötig?

Falls ein freier Mitarbeiter/Berater bei der Aufstellung des FNP mitwirken wird, liegen mögliche Interessenskonflikte zu anderen Beratungsmandaten (falls der freie Mitarbeiter/Berater z.B. parallel für einen Makler tätig wäre) auf der Hand. Bei Berater-Verträgen ist es daher üblich, dass Klauseln enthalten sind, die derartige Interessenkonflikte durch Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen ausschließen.

  • Frage 4c): Welche Maßnahmen und Vereinbarungen sind getroffen, um derartige Interessenskonflikte auszuschließen?
  • Frage 4d): Wird es bei dem Vertrag solche Klauseln geben, wie sind diese ausgestaltet, und wie wird die Einhaltung kontrolliert?
  • Frage 4e): Welche Konventionalstrafen sind / werden für den Fall der Missachtung vereinbart?

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