Stellungnahme zum FNP Entwurf mit 24 Forderungen

Der FNP Entwurf widerspricht dem räumlichen Leitbild des ISEK 2030!

Auch wir als Bürgerinitiative und (über die Mitgliedschaft in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW) als „Träger öffentlicher Belange“ haben unsere Stellungnahme zum FNP Entwurf abgegeben:

Auf 19 Seiten weisen wir auf zahlreiche Widersprüche und handwerkliche Fehler hin, die der FNP Entwurf immer noch aufweist. Zwar ist zu begrüßen, dass gegenüber dem Vorentwurf auch im Osten von Bergisch Gladbach große Flächen aus den Planungen genommen wurden und insbesondere der überregionale Grünzug zwischen Moitzfeld und Herkenrath konsequent von jeglichen Neuausweisungen freigehalten wurde. Dennoch trägt der Osten von Bergisch Gladbach mit Asselborn, Herkenrath, Bärbroich und Moitzfeld weiterhin mit 45 Hektar von insgesamt 117 Hektar Neuausweisungen (Gewerbe- und Wohnbauflächen), einen Großteil der neuen Flächenausweisungen im gesamten Stadtgebiet.

Daher gehen wir in unserer Stellungnahme vorab noch einmal auf den Grundfehler des gesamten Entwurfs ein: Die Grenzen eines akzeptablen Flächenwachstums in Bergisch Gladabach sind längst erreicht – daher müsste es bei der Stadtplanung jetzt vielmehr um Qualität statt Quantität gehen. Dass haben die Verwaltung und die Planer hinter dem FNP Entwurf jedoch immer noch nicht verstanden, so dass es im Entwurf immer noch zu viel zu großen neuen Flächenausweisungen kommt.

Davon ist gerade der Osten von Bergisch Gladbach – auch nach den Überarbeitungen des Entwurfs – immer noch überproportional betroffen und stellt über die Hälfte aller Gewerbeflächen-Neuausweisungen in der ganzen Stadt und fast ein Drittel aller neuen Wohnbauflächen. Damit steht die Planung im Widerspruch zu dem vom Rat mit dem ISEK 2030 beschlossenen Entwicklungzielen für den Osten als „ländlicher Raum mit den Entwicklungszielen Naherholung und Tourismus“.

Dies ist im Übrigen eine klare Missachtung der gesetzlichen Vorgaben, das Bau BG schreibt eindeutig vor, dass die Beschlüsse eines ISEK im FNP zwingend zu berücksichtigen sind.

Auch an zahlreichen anderen Stellen weisen wir dem FNP Entwurf methodische und rechtliche Fehler nach, die gerade hier im Osten zu Lasten der Landschaft und der Lebensqualität der Bewohner gehen:

  • Unvollständige Analysen, die von vornerein nur eine Nutzungsart prüfen (und damit das Ergebnis vorweg nehmen);
  • Fehlende Berücksichtigung des Freiraumschutzes und eine fehlende Ausweisung von Ausgleichsflächen; oder
  • die vollkommen unzureichende Berücksichtigung der Verkehrssituation entlang der L289.

Auch für die einzelnen Flächen zeigen wir jeweils Fehler in der Beurteilung auf.

Damit verbunden stellen wir 24 Forderungen an die Stadtverwaltung, um den FNP Entwurf grundsätzlich zu überarbeiten.

Hier findet ihr unsere Stellungnahme in Gänze!

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