Zentrales Auftragsgutachten der Stadtverwaltung ist falsch!

falschEine der großen Ungereimtheiten bei der Neuausweisung von Gewerbeflächen durch die Stadt ist die Tatsache, dass es im ganzen Stadtgebiet große, offensichtlich ungenutzte Brachflächen von Gewerbegebieten gibt, die Verwaltung jedoch darauf besteht, mindestens 55 Hektar neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden, mutmaßlich damit die Stadtverwaltung im großen Stil in das Immobiliengeschäft einsteigen kann.

Dabei wurde in der zentralen Planungsgrundlage, dem Gewerbekonzept 2011, überhaupt nur ein Bedarf von 8 [!] Hektar neuen Gewerbeflächen ermittelt (jedoch ohne weitere Begründung dennoch eine Neuausweisung von 27 Hektar empfohlen). Dieser plötzliche Bedarfsanstieg von 8 auf 55 Hektar wird seitens der Stadtverwaltung mit einem Auftragsgutachten der Stadtverwaltung aus dem Jahr 2014 begründet, das angeblich nachweist, dass die großen Gewerbe-Brachflächen, die große Teile des Stadtgebietes prägen, gar nicht zur Verfügung stehen würden. Dieses Gutachten ist somit das Fundament, auf dem die gesamte Flächenkalkulation der Stadt beruht.

Dieser durch die Verwaltung mühsam erstellte Argumentationskette wird nun durch die aktuellen Entwicklungen um das Gebiet Gohrsmühle („Zandersgelände“) komplett der Boden entzogen: Laut Darstellung des KStA werden dort 34 Hektar voll erschlossene Industrieflächen zum Verkauf angeboten, die bislang noch in keiner Kalkulation berücksichtigt wurden. Damit ist die zentrale Aussage des Brachflächenkonzeptes – es gäbe keine verfügbaren Flächen – nach nur 15 Monaten komplett widerlegt.

Dabei kann diese Entwicklung nicht wirklich überraschen. Bereits das 2011er Gutachten wies darauf hin, dass die

„Reserveflächen im Gewerbegebiet Gohrsmühle (Werksareal M-real / Zanders) nicht berücksichtigt [sind]. Es zeichnet sich aber ab, dass in diesem Bereich in absehbarer Zeit Flächen freigegeben werden, die den Umfang der Gewerbeflächenreserven erhöhen können.“ (Gewerbekonzept Bergisch Gladbach 2011)

Damit aber entbehrt auch die maßlose Flächenplanung der Stadtverwaltung jeglicher Grundlage, und es stellt sich die Frage, ob die Verwaltung von dieser Entwicklung überhaupt überrascht wurde, oder ob nicht bewusst Informationen zurückgehalten wurden, bis der Ratsausschuss die 55 Hektar Neuausweisung „abgesegnet“ hat.

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